02.08.2010 - Automatische Türsysteme: Worauf bei Montage, Prüfung und Wartung zu achten ist
Raumschiff Enterprise und Star Treck haben es vorgemacht: Türen, die sich automatisch bei Annäherung einer Person öffnen und schließen, halten zunehmend Einzug in die moderne Gebäudetechnik. Diese "Zunkunftstechnik" gibt es aber schon heute - automatische Türsysteme werden immer beliebter.Der Trend verwundert nicht, liegen doch die Vorteile des berührungslosen Öffnens und Schließens von Ein- und Durchgängen auf der Hand. Die Besucher genießen den Komfort, das Plus an Hygiene, die thermische Abgrenzung zur Außenwelt wird verbessert, das Gebäude erhält eine edle Anmutung und last but not least werden die gesetzlichen Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllt.
Voraussetzung für den Verkauf und das spätere reibungslose Funktionieren der modernen Technik sind eine kompetente Beratung, Angebotserstellung, eine fachgerechte Ausführung sowie ein kompetenter Service, basierend auf fundierten Kenntnissen der technischen und rechtlichen Grundlagen von automatischen Türsystemen. Den rechtlichen Rahmen in Deutschland bilden u.a das Bauproduktengesetz (BauPG), die Landesbauordnungen (LBO) und das Geräte ? und Produktsicherheitsgesetz (GPSG).
Die zuständigen technischen Vorschriften sind die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und insbesondere die DIN 18650 Teil 1 und 2 für Automatische Türsysteme.
Welche Auswirkungen haben die Vorschriften auf den Metallbauer?
Grundsätzlich ist die Frage der Verantwortung zu klären: Wer ist Hersteller des automatischen Türsystems? Das GPSG sagt hier eindeutig, ?als Hersteller gilt auch jeder, der geschäftsmäßig seinen Namen, seine Marke oder ein anderes unterscheidungskräftiges Merkmal an einem Produkt anbringt, und sich dadurch als Hersteller ausgibt, oder der als sonstiger Inverkehrbringer die Sicherheitseigenschaften eines Verbraucherprodukts beeinflusst.? In vielen Fällen bedeutet diese Maßgabe, dass nicht der Hersteller des Antriebes, sondern derjenige, der die Türanlage zusammengestellt und eingebaut hat, juristisch als Hersteller gilt. Im Schadensfall ist daher häufig der Metallbauer gefordert nachzuweisen, dass er als Hersteller mit der nötigen Sorgfalt und Kenntnis vorgegangen ist. Im eigenen Interesse muss daher vorrangig sichergestellt sein, dass die Türanlage fachgerecht, nach den Regeln der Technik zusammengestellt und montiert wird. Hinsichtlich der Konfiguration der Anlage liefert normalerweise der Hersteller des Antriebssystems geeignetes Informationsmaterial. Entscheidend für die jeweilige (Sicherheits-) Ausstattung der Anlage ist aber die Beurteilung der Situation vor Ort. Hier bietet die DIN 18650 die maßgeblichen Kriterien, die der Risikobeurteilung zu Grunde zu legen sind.
Risikobeurteilung
Zunächst ist nach den möglichen Nutzern, den örtlichen Gegebenheiten und den genauen Betriebsanforderungen zu fragen, um Art und Umfang des Personenverkehrs zu berücksichtigen. Die DIN unterscheidet hier zwischen unterwiesenen Nutzern - in den Richtlinien des Fachverbandes Türautomation (FTA) zur Ausführung der DIN 18650 wird diese Nutzergruppe als ?nicht öffentlicher? Bereich bezeichnet - und besonders zu schützenden Personengruppen wie zum Beispiel ältere Personen, Behinderte oder Kinder, die in den FTA-Richtlinien unter ?öffentlichen? Bereich eingestuft werden. Je nach Bereich und Nutzergruppe steigt oder sinkt das Anforderungsniveau für die Sicherheitsausstattung der Türanlagen. Ziel der Risikobeurteilung ist es gemäß der DIN sicherzustellen, dass keine ?unannehmbaren Gefährdungen oder Risiken für den Nutzer? entstehen. Besonders zu betrachten sind dabei alle Gefahrenstellen, die bei den Öffnungs- und Schließfahrten entstehen. Zu vermeiden sind das Quetschen, Scheren, Anstoßen und Einziehen.
In der Regel ist eine Kombination mit verschiedenen Schutzmaßnahmen erforderlich, um die einzelnen Gefahrstellen wirksam abzusichern.
Praxisnahe Planungshilfen zur Absicherung sind die FTA-Richtlinien (www.fta-online.de) für automatische Schiebetüren und Drehtüren.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, die Risikobeurteilung und die darauf aufbauende Sicherheitsausstattung der Anlage mit dem Betreiber bzw. Auftraggeber abzustimmen und sich die Risikobeurteilung gegenzeichnen zu lassen. Grundsätzlich ist bei der Sicherheitsausstattung auf die Konformität zur DIN 18650 zu achten. Im nächsten Schritt wird die Anlage nach der Installationsanleitung eingebaut und in Betrieb genommen. Bei verbleibenden Restrisiken sind geeignete Kennzeichnungen (z.B. Hinweis-Etiketten) an der Anlage anzubringen und ein entsprechender Vermerk im Prüfbuch einzutragen. Über die Inbetriebnahme ist ein Prüfprotokoll anzufertigen, in dem auch vermerkt werden sollte, dass der Betreiber in die Anlage eingewiesen wurde. Wichtig ist, dass die Inbetriebnahme nur von einer vom Antriebshersteller ausgebildeten und autorisierten Person durchgeführt werden darf.
Jährliche Sicherheitsüberprüfung
Erforderlich für die Sicherheit, den reibungslosen Betrieb und eine lange Lebensdauer der automatischen Türanlage sind regelmäßige Wartungen und Sicherheitsüberprüfungen. Als Resultat europäischer Richtlinien und Gesetze ist die DIN 18650 der aktuelle Stand der Technik. In Verbindung mit den geltenden Arbeitsschutzverordnungen ist daher eine jährliche Sicherheitsüberprüfung von kraftbetätigten Türen durchzuführen.










