06.07.2009 - Die DIN 18650 und automatische Faltflügeltüren

Faltflügeltüren ermöglichen große Durchgangsbreiten und geringe Einbaumaße. Durch modernste Sicher-heitstechnik und Sensorik ist der gefahrlose Betrieb gewährleistet, obwohl für diesen Türtyp eine Baumusterprüfung nach DIN 18650 nicht möglich ist.

Die gemäß Norm vorgeschriebenen berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen sind für diesen Türtyp derzeit noch nicht existent. Trotzdem ist der Einsatz der Faltflügeltüren unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik zulässig:

 

1. Pflicht zur Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik

 

Wie bereits in der FTA-Richtlinie Nr. 6 ?Rechtspflicht der DIN 18650 für automatische Türsysteme? ausgeführt, müssen Bauprodukte und Bauleistungen aus verschiedenen gesetzlichen Gründen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Anerkannte Regeln der Technik sind Regeln, die sich nach Meinung der Mehrheit der maßgeblichen Fachleute in der Praxis bewährt haben und deren Eignung von ihnen als nachgewiesen angesehen wird. Nach ständiger Rechtsprechung besteht hinsichtlich DIN-Normen die Vermutung, dass diese die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben und daher umzusetzen sind.

 

2. Gibt die DIN 18650 die anerkannten Regeln der Technik wieder?

 

Auch die DIN 18650 gibt überwiegend die anerkannten Regeln der Technik wieder, so dass grundsätzlich eine zwingende juristische Notwendigkeit besteht, nur DIN 18650 konforme Produkte zu liefern.

 

Bezüglich der Faltflügeltüren entspricht die DIN 18650 jedoch nicht den anerkannten Regeln der Technik.

Die von der DIN 18650 geforderten berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen, sind hinsichtlich der Faltflügeltüren weder in der Praxis bewährt, noch können sie nach den derzeitigen technischen Möglichkeiten realisiert werden. Es existieren z. Z. keine selbstüberwachten Sensoren, die in die Faltflügeltüren eingebaut werden könnten.

Auch aus der DIN 18650 selbst ergibt sich, dass von dieser nicht nur dem anerkannten Stand der Technik entsprechende Anforderungen gestellt werden, sondern auch solche, die ? selbst nach der Erkenntnis der Verfasser der DIN ? in der Praxis nicht realisiert werden können. So steht in Teil 1 der DIN 18650[1], dass zum Zeitpunkt der Erstellung der Norm noch keine berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen vorlagen, welche die Anforderungen der DIN vollständig sicherstellen konnten. Für die Faltflügeltüren besteht diese Situation unverändert fort.

Ein Einsatz der Faltflügeltüren ist somit weiterhin zulässig, da die anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Dies kann auch durch ein Gutachten eines unabhängigen, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bestätigt werden.

Für Türen in Flucht- und Rettungswegen kann diese Aussage nicht pauschaliert werden, beratend stehen Ihnen die Mitgliedsfirmen des Fachverbandes Türautomation zur Verfügung.

 

[1] siehe DIN 18650-1 Fußnoten zu Tabelle 2, f, 8ter Spiegelstrich