27.02.2007 - Neue FTA-Richtlinien für Automatiktüren

Wie kann die Nutzungssicherheit von Türanlagen weiter verbessert werden? Darum geht es bei den einschlägigen Vorschriften wie z.B. DIN 18650, die sich mit automatischen Türsystemen beschäftigen. Wie die Anforderungen in die Praxis umzusetzen sind, darüber herrscht allerdings nicht immer Einigkeit. Um hier einen einheitlichen Standard im Markt festzulegen,

hat der Fachverband Türautomation (FTA) (www.fta-online.de) Richtlinien für die verschiedenen Türtypen herausgegeben.

Die FTA-Richtlinien für automatische Schiebe- und Teleskopschiebetüren sowie für Drehflügeltüren sehen einen Katalog verschiedener Sicherheitsmaßnahmen vor, die sorgfältig kombiniert den verschiedensten Betriebsbedingungen und Nutzeranforderungen gerecht werden. Grundlage für die sichere Ausrüstung eines automatischen Türsystems ist eine umfassende Gefahrenanalyse unter Berücksichtigung der Nutzerkreise. Die Gefahrenanalyse wird unter Beteiligung des Planers, Betreibers und des Herstellers durchgeführt. In der Verantwortung steht derjenige als Hersteller, der das komplette Türsystem inklusive Inbetriebnahme in Verkehr bringt. In vielen Fällen ist dies der Verarbeiter / Metallbauer und nicht der Antriebshersteller.

 

Schritt für Schritt zur rundum sicheren Lösung

Im ersten Schritt der Gefahrenanalyse ist der Nutzerkreis des automatischen Türsystems zu ermitteln. Immer dann, wenn mit besonders zu schützenden Personen (Kinder, ältere Personen und Behinderte) zu rechnen ist, gelten erhöhte Sicherheitsanforderungen. Die FTA-Richtlinien bezeichnet dies als „öffentlichen Bereich“, bei dem vorrangig das Anstoßen von Personen zu vermeiden ist. Wenn davon auszugehen ist, dass sämtliche Benutzer der Tür in die Bedienung der Anlage eingewiesen sind, spricht die Richtlinie vom nicht-öffentlichen Bereich, der ein niedrigeres Anforderungsniveau vorsieht. Allerdings muss hier zwingend ausgeschlossen sein, dass „besonders zu schützende Personen“ die Türanlage benutzen können – auch wenn es sich dabei nur um einzelne Personen handelt.

Für die Praxis heißt das, dass fast ausschließlich nur der öffentliche Bereich als Grundlage für die Gefahrenanalyse in Betracht kommt.

 

Welche allgemeine Sicherungsmaßnahmen sehen die FTA-Richtlinien für alle automatischen Türsysteme im öffentlichen Bereich vor?

Grundsätzlich ist neben dem Durchgangsbereich der Automatiktür auch die unmittelbare Umgebung der Anlage zu betrachten. Zu vermeiden ist neben dem Anstoßen auch das Quetschen, Scheren und Einziehen sowohl an den Hauptschließkanten wie auch an den Nebenschließkanten. Für alle Türtypen gilt: Als alleinige Schutzmaßnahme ist eine Absicherung der Schließkanten durch die - in der Berufsgenossenschaftlichen Richtlinie BGR 232 vorgegebene - statische Kraftbegrenzung auf 150 N nicht mehr ausreichend. Außerdem müssen alle im öffentlichen Bereich eingesetzten Sensoren einfehlersicher und testbar sein. Das bedeutet, dass beim Auftreten eines Fehlers die Türanlage in einen sicheren Zustand geht.

Die  Nebenschließkanten sind ebenfalls abzusichern. Dies geschieht individuell, entsprechend der baulichen Gegebenheiten. Die FTA-Richtlinien liefern dazu geeignete Lösungen. Restrisiken müssen in der Gefahrenanalyse ausgewiesen werden.

 

 

Was ist bei Schiebetüren im öffentlichen Bereich zu beachten?

Für den Durchgangsbereich von allen Schiebetürtypen sieht die FTA-Richtlinie 4 nun beidseitig den Einsatz von Lichtvorhängen vor. Alternativ können z.B. auch Kontaktmatten eingesetzt werden, was aber aufgrund des baulichen Aufwands in der Praxis kaum noch angewandt wird.  Eine Absicherung nur mit Lichtschranken reicht hier nicht mehr aus.

 

 

Wie sind die Anforderungen für Drehflügeltüren im öffentlichen Bereich? 

Bei Drehflügeltüren (nicht zu verwechseln mit Karusselltüren) ist zu berücksichtigen, dass der gesamte Schwenkbereich des Türflügels abzusichern ist. Die FTA-Richtlinie 5 für automatische Drehflügeltüren sieht daher im öffentlichen Bereich eine beidseitige Absicherung des Schwenkbereichs mit mitfahrenden Sensoren vor. Es werden damit nicht nur Hindernisse erkannt, die sich vor dem Türflügel, sondern auch die, die sich hinter dem Türflügel befinden. Auch hier gilt die Anforderung, dass die eingesetzten Sensoren testbar und einfehlersicher sein müssen.

 

 

Die FTA-Richtlinien berücksichtigten neben der DIN 18650 auch die Richtlinie der Berufsgenossenschaft für kraftbetätigte Fenster Türen und Tore (BGR 232) sowie die Richtlinie für automatische Schiebetüren in Rettungswegen (AutSchR), die weiterhin ihre Gültigkeit behalten.