29.03.2007 - Neue FTA-Richtlinien für Karusselltüren

Mit der Einführung der DIN 18650 ?Automatische Türsysteme? zum 01.Juli 2006 hat sich die Sicherheitsausstattung von automatischen Karusselltüren beträchtlich geändert. Bei den automatischen Schiebetürsystemen sind die technisch anspruchsvollen Änderungen konstruktiv umgesetzt worden.

Die Realisierung ist bei den Karusselltüren jedoch wesentlich schwieriger und differenzierter. Auswahl und Wirkung der eingesetzten Sicherheitselemente hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. So ist zum einen die Art der Konstruktion der 2 -, 3- und 4-flügeligen Karusselltüren zu berücksichtigen als auch der jeweilige Durchmesser der Anlagen.

 

Seitens des FTA (Fachverband Türautomation) wurden Empfehlungen zur konstruktiven und sicherheitsrelevanten Ausführung erarbeitet. Um die technische Weiterentwicklung nicht zu behindern sind alternative Lösungen möglich, so weit sie das Schutzziel nicht unterschreiten. 

 

In den bis zum 30.06.2006 geltenden Richtlinien waren Karusselltüren nicht gesondert berücksichtigt. Die Absicherung erfolgte meist über Schaltleisten und Lichttaster an der Hauptschließkante und bei größeren Durchmessern an den drehenden Flügeln (Fersenschutzleiste). Hierbei wurden statische Kräfte von max. 150 N toleriert.

 

Die Definitionen der Gefahrenstellen von Karusselltüren sind in der DIN 18650 Teil 2 dargestellt. Die folgende Tabelle stellt einen Auszug dar.

 

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