Vorschriften

- Flucht- und Rettungsweg
Automatische Türsysteme unterliegen als Bauprodukte bestimmten technischen und rechtlichen Vorgaben, die je nach Anwendung und Einsatzbereich unterschiedlich ausfallen können.
Seit Juni 2006 ist die DIN 18650 (Automatische Türsysteme - Anforderungen, Prüfverfahren, und Sicherheit) in Kraft, die detailliert die (sicherheits-)technischen Anforderungen für Automatische Drehtüren, Schiebetüren und Karusselltüren beschreibt, die beim "In-Verkehr-Bringen" der Türanlage zu beachten sind.

Darüber hinaus bilden u.a. das Geräte- und Produkt-Sicherheits-Gesetz (GPSG), die Landesbauordnungen sowie die Technische Prüfverordnungen der Länder rechtliche Grundlagen für automatische Türanlagen.
Im gewerblichen Bereich gelten zusätzlich die Arbeitsstättenverordnung und die Berufsgenossenschaftliche Richtlinie BGR 232 (Richtlinie für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore).

Als Interpretationshilfe und Leitfaden für Hersteller, Planer und Betreiber hat der Fachverband Türautomation eigene Richtlinien herausgegeben, in denen die spezifischen Anforderungen und Anwendungsbereiche für automatische Türsysteme beschrieben und erläutert sind.
Für Planer und Betreiber bieten außerdem die FTA-Mitgliedsunternehmen fachkompetente Beratung, maßgeschneidert für das individuelle Bauvorhaben.









