Glossar/Terminologie
Nachfolgend finden Sie kurze Erläuterungen zu den Fachtermini aus dem Bereich Türautomation.
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+Absicherungssensor
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Eine Vorrichtung zum Schutz vor Gefährdungen im Bewegungsbereich von automatischen Türen; sh. auch Sensorik.
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+anerkannte Stelle
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Europäisch anerkannte Stelle (Notified body), die zur Durchführung von Prüfung, Überwachung und/oder Zertifizierung berechtigt ist.
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+Anhang ZA
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Der Anhang ZA einer harmonisierten Norm nennt die Abschnitte der Norm, die das Mandat („Arbeitsauftrag“ zur Erstellung einer Norm) der Europäischen Kommission umsetzen. Nur diese Abschnitte, nicht die Norm als Ganzes, sind Grundlage der ⇒ CE-Kennzeichnung.
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+Audit
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geregeltes Überprüfungsverfahren
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+Bauartgenehmigung
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Auch allgemeine Bauartgenehmigung (aBG). Sie ersetzt seit Juli 2017 die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ). Wird exklusiv vom ⇒ DIBt ausgestellt. Geregelt werden Planung, Bemessung und Ausführung von Bauarten; siehe auch vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (ZiE).
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+Baumusterprüfung
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Für bestimmte Produkte (wie z. B. Schiebetüren in Flucht- und Rettungswegen, Sicherheitssensorik) ist gemäß ⇒ MVVTB eine Baumusterprüfung vorgeschrieben. Dabei stellt ein Hersteller ein definiertes Produkt als stellvertretendes Muster für eine gesamte Serie einem Prüfinstitut zur Prüfung vor.
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+Bauproduktengesetz (BauPG)
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Gesetz über das Inverkehrbringen von und den freien Warenverkehr mit Bauprodukten; außer Kraft getreten aufgrund Gesetzes vom 05. Dezember 2012, seit dem 1. Juli 2013 gilt die ⇒ EU-Bauproduktenverordnung.
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+Bauproduktenverordnung (350/2011)
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Die EU-Bauproduktenverordnung („EU-BauPVO“, „BauProdVO“, „BPV“) wurde am 04.04.2011 veröffentlicht und ist am 01.07.2013 vollständig in Kraft getreten.
https://www.ce-richtlinien.eu/alles/richtlinien/Bauprodukte/Richtlinie/Bauprodukteverordnung_EU_305_2011.pdf
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+Bauregelliste
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Bauordnungsrechtliche Veröffentlichungen des ⇒ Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin. Darin sind die durch die obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder bauaufsichtlich eingeführten geregelten und nicht geregelten Bauprodukte und Bauarten sowie die technischen Regeln für Bauprodukte und Bauarten aufgelistet. Sie setzt sich zusammen aus den Teilen A (Teil 1, Teil 2 und Teil 3), B (Teil 1 und Teil 2) und C; wurde in die ⇒ MVV TB überführt.
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+Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG)
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Europäische Richtlinie vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte, welche in Deutschland durch das Bauproduktengesetz umgesetzt wurde; wurde durch die ⇒ Bauproduktenverordnung abgelöst.
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+Berührungslose Sensorik
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Personen werden ohne Berührung erfasst und Auslöse- oder Sicherheitsbefehle abgesetzt; sh. auch Sensorik.
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+Betriebssicherheitsverordnung
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Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist die deutsche Umsetzung der europäischen Richtlinie 2009/104/EG und regelt in Deutschland die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber, die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie die Errichtung und den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Arbeitsschutzes. Das in ihr enthaltene Schutzkonzept ist auf alle von Arbeitsmitteln ausgehenden Gefährdungen anwendbar.
http://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/index.html
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+Bewegungsmelder / Öffnungssensor
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Öffnet die Automatiktür bei Anwesenheit von Personen oder Objekten berührungslos in einem bestimmten Abstand (z.B. Radar- oder Infrarotbewegungsmelder), auch Bewegungssensor genannt; sh. auch Sensorik.
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+CE-Kennzeichnung
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Für harmonisierte Bauprodukte vorgesehene Kennzeichnung, die besagt,
- dass das Produkt den Anforderungen der ⇒ Bauproduktenverordnung und
- ggf. aller anderen Richtlinien (wie z.B. ⇒ Maschinenrichtlinie,⇒ Niederspannungsrichtlinie, …), die ebenfalls Anforderungen an das Produkt stellen,entspricht, und dass das Produkt
- mit harmonisierten technischen Spezifikationen (⇒ hEN oder ETA) übereinstimmt oder
- dass seine Brauchbarkeit im Sinne der ⇒ Bauproduktenverordnung mit einer Brauchbarkeitsprüfung durch eine dafür zugelassene Stelle bestätigt worden ist.
Zusätzlich zur CE-Kennzeichnung ist eine ⇒ Konformitätserklärung (MRL,..) und ggf. eine ⇒ Leistungserklärung (BPV) notwendig.
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+CENELEC
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Comité Européen de Normalisation Electrotechnique, Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung
https://www.cenelec.eu/
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+CEN
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Comite Europeen de Normalisation, Europäisches Komitee für Normung
https://www.cen.eu/Pages/default.aspx
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+CPD (Construction Products Directive)
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englischer Begriff für Bauproduktenverordnung (BPV); siehe ⇒ Bauproduktenverordnung
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+CPR (Construction Products Regulation)
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englischer Begriff für ⇒ Bauproduktenrichtlinie (BauProdRL); durch ⇒ Bauproduktenverordnung abgelöst.
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+DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik)
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Das Deutsche Institut für Bautechnik ist eine technische Behörde im Baubereich. Das Institut übt seine Tätigkeit auf Grundlage eines zwischen Bund und Ländern geschlossenen Abkommens aus. Seine wichtigste Aufgabe ist die Zulassung von nicht geregelten Bauprodukten und Bauarten. Das Institut hat seinen Sitz in Berlin.
https://www.dibt.de/de/
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+Einbauerklärung
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Erklärt die Konformität zur ⇒ Maschinenrichtlinie für eine unvollständige Maschine, z. B. einen Antrieb ohne Türflügel.
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+Empfindlichkeit
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Einstellbarkeit der Detektionsfähigkeit durch Veränderung von Größe und Form des Erfassungsfeldes; sh. auch Sensorik.
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+EMV - Richtlinie (Elektromagnetische Verträglichkeit) (2014/30/EU)
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Europäische Richtlinie („EMV-Richtlinie“) vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0030
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+Errichterbescheinigung
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Die Bescheinigung ist auch unter der Bezeichnung Fachunternehmererklärung oder Fachunternehmerbescheinigung bekannt. Es handelt sich um ein Dokument, in dem der ausführende Unternehmer seine Fachkunde erklärt und die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten; wurde ersetzt durch die ⇒ Übereinstimmungserklärung.
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+Erfassungsfeld
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Meist in der Größe veränderbarer Bereich, in welchem Personen und Objekte von einem Sensor detektiert werden; wird auch Detektionsfeld bezeichnet; sh. auch Sensorik.
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+Fachbauleitererklärung
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Damit erklärt der beauftragte Fachbauleiter, dass die Arbeiten am Bau entsprechend der erteilten Genehmigungen, innerhalb des geltenden Rechts und gemäß den Regeln der Technik durchgeführt wurden. Es handelt sich um ein formloses Schreiben.
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+Fachunternehmererklärung
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Damit bestätigt ein Unternehmen seine fachliche Eignung und nach Fertigstellung, dass die ausgeführten Leistungen den notwendigen Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen, Richtlinien) entsprechen. Siehe auch Übereinstimmungserklärung.
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+Genehmigungen für Bauarten ohne allgemein anerkannte Regeln
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⇒ Individuelle Genehmigungen für Bauarten ohne allgemein anerkannte Regeln
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+Harmonisierte Norm (hEN)
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Mit der Einhaltung harmonisierter Normen wird sichergestellt, dass das Produkt im Einklang mit den technischen Anforderungen der entsprechenden EU-Richtlinien steht. Harmonisierte Normen werden im Amtsblatt der EU veröffentlich (OJEU Official Journal EU).
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+Herstellererklärung (EG-Herstellererklärung)
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abgelöst durch die ⇒ Einbauerklärung
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+Immunität
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Eigenschaft eines Sensors, robust Fremd- und Umwelteinflüsse (Regen, Schnee) zu ignorieren; sh. auch Sensorik.
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+Inbetriebnahme
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Erstmalige bestimmungsgemäße Verwendung des automatischen Türsystems gem. den Vorgaben des Herstellers. Mit der Inbetriebnahme beginnen die Pflichten des Betreibers nach der ⇒ Betriebssicherheitsverordnung.
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+Individuelle Genehmigungen für Bauarten ohne allgemein anerkannte Regeln
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Bauprodukte oder Bauarten bedürfen entsprechend der jeweiligen Landesbauordnung vor ihrer Ver-wendung bei baulichen Anlagen eine ⇒ vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG) oder eine ⇒ Zustimmung im Einzelfall (ZiE), wenn es für sie
· keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt oder
· sie von den technischen Regeln, die bekannt gemacht worden sind, abweichen oder
· sie nicht über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder
· ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) verfügen bzw. stark davon abweichen.
Diese wird von der Obersten Bauaufsichtsbehörde des zuständigen Bundeslandes auf schriftlichen Antrag des Bauherrn oder dessen Vertreter erteilt.
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+Inverkehrbringen
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Die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt.
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+Kombisensor
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Beinhaltet Öffnungs- und Absicherungssensor in einem Gerät; sh. auch Sensorik.
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+Konformität
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Übereinstimmung eines Produkts mit den Bestimmungen der europäischen ⇒ Richtlinien und maßgeblichen ⇒ harmonisierten Normen (hEN).
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+Konformitätserklärung
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Erklärung bzw. Bestätigung der Übereinstimmung eines Produkts mit den Bestimmungen der relevanten europäischen ⇒ Richtlinien und ⇒ harmonisierten Normen (hEN).
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+Leistungserklärung
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Ist ein Bauprodukt
· von einer unter der ⇒ Bauproduktenverordnung ⇒ harmonisierten Norm (hEN) erfasst oder
· entspricht ein Bauprodukt einer ETB (Europäische Technische Bewertung), die für dieses Produkt ausgestellt wurde,
so hat der Hersteller eine Leistungserklärung auszustellen und das Produkt mit dem CE Zeichen (⇒ CE Kennzeichnung) zu versehen. Im jeweiligen Anhang ZA von harmonisierten Normen sind die Anforderungen für die CE Kennzeichnung und die Leistungsmerkmale, welche in der Leistungserklärung enthalten sein müssen, aufgeführt.
Falls eine Norm nicht harmonisiert ist, kann und darf keine CE-Kennzeichnung nach dieser Norm erfolgen. Aktuell gibt es für automatische Türsysteme keine entsprechend harmonisierte Produktnorm (EN 16361 ist nicht harmonisiert), daher darf für diese Produkte keine Leistungserklärung ausgestellt werden.
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+Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)
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Europäische Richtlinie vom 17. Mai 2006, die ein einheitliches Schutzniveau zur Unfallverhütung für Maschinen und unvollständige Maschinen beim Inverkehrbringen innerhalb des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) regelt.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32006L0042
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+MVV TB - Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen
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Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) ist eine bauordnungsrechtlich relevante Veröffentlichung des -> Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt). Sie führt die technischen Regeln für die Planung, Bemessung und Ausführung von Bauwerken und für Bauprodukte in einer Regelung zusammen. Sie greift die materiellen Anforderungen der Bauordnung auf und konkretisiert diese, in dem sie auf Technische Regeln verweist und zusätzliche Anwendungsregeln beschreibt; hat die Bauregelliste abgelöst.
Da es sich um eine Musterverordnung handelt, ist die offizielle Einführung der Verordnung in den Bundesländern erforderlich.https://www.dibt.de/de/wir-bieten/technische-baubestimmungen/
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+Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU)
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Europäische Richtlinie vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt. Ist neben der -> EMV-Richtlinie das wichtigste Regelungsinstrument für die Sicherheit elektrisch betriebener Geräte.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32014L0035
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+Öffnungsimpuls
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Signal zur Auslösung einer Türöffnung; sh. auch Sensorik.
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+Öffnungssensor / Bewegungsmelder
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Öffnet die Automatiktür bei Anwesenheit von Personen oder Objekten berührungslos in einem bestimmten Abstand (z.B. Radar- oder Infrarotbewegungsmelder), auch Bewegungssensor genannt; sh. auch Sensorik.
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+Performance Level (PL)
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Sicherheits-Integritätslevel (SIL), Performance Level (PL), Sicherheitskategorie
Klassifizierung für die Sicherheitseigenschaften eines Absicherungssensors bezüglich der Funktionalen Sicherheit gemäß normativen Vorgaben (DIN EN ISO 13849).
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+Querverkehrsausblendung
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Eigenschaft eines Sensors, die Bewegung von Personen und Objekten parallel / quer zur Tür zu ignorieren; sh. auch Sensorik.
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+Produktnorm
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Eine Produktnorm beschreibt ein Produkt und stellt Anforderungen für Sicherheit und Betrieb auf. Eine Erfüllung der Anforderungen führt zur ⇒ CE-Kennzeichnung. Mit Einführung einer ⇒ harmonisierten Produktnorm (hEN) müssen die Anforderungen umgesetzt werden.
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+Reaktionszeit
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Definiert das Ansprechverhalten des Sensors in Bezug auf die Detektion von Personen und Objekte; sh. auch Sensorik.
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+Richtungserkennung
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Eigenschaft eines Sensors, zwischen annähern und fortbewegen eines Objektes zu unterscheiden; sh. auch Sensorik.
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+Schaltleiste
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Taktile (Berührende) Absicherung von Quetsch- und Scherstellen an automatischen Türen; sh. auch Sensorik.
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+Sensorik
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Absicherungssensor
eine Vorrichtung zum Schutz vor Gefährdungen im Bewegungsbereich von automatischen Türen
Öffnungsimpuls
Signal zur Auslösung einer Türöffnung
Berührungslose Sensorik
Personen werden ohne Berührung erfasst und Auslöse- oder Sicherheitsbefehle abgesetzt
Empfindlichkeit
Einstellbarkeit der Detektionsfähigkeit durch Veränderung von Größe und Form des Erfassungsfeldes
Erfassungsfeld
Meist in der Größe veränderbarer Bereich, in welchem Personen und Objekte von einem Sensor detektiert werden; wird auch Detektionsfeld bezeichnet
Immunität
Eigenschaft eines Sensors, robust Fremd- und Umwelteinflüsse (Regen, Schnee) zu ignorieren
Kombisensor
Beinhaltet Öffnungs- und Absicherungssensor in einem Gerät
Öffnungssensor / Bewegungsmelder
Öffnet die Automatiktür bei Anwesenheit von Personen oder Objekten berührungslos in einem bestimmten Abstand (z.B. Radar- oder Infrarotbewegungsmelder), auch Bewegungssensor genannt
Querverkehrsausblendung
Eigenschaft eines Sensors, die Bewegung von Personen und Objekten parallel / quer zur Tür zu ignorieren
Reaktionszeit
Definiert das Ansprechverhalten des Sensors in Bezug auf die Detektion von Personen und Objekten
Richtungserkennung
Eigenschaft eines Sensors, zwischen annähern und fortbewegen eines Objektes zu unterscheiden
Schaltleiste
Taktile (Berührende) Absicherung von Quetsch- und Scherstellen an automatischen Türen
Taktile Sensorik
erst bei Berührung schaltende Sensorik. Siehe Schaltleiste
Sensortechnologien
⇒ siehe Flyer auf dem Downloadbereich der FTA Webseite
Sensortestung
Eigenschaft eines Sensors durch ein Testsignal der Steuerungs seine funktionsfähigkeit zu prüfen
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+Sensortestung
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Eigenschaft eines Sensors durch ein Testsignal der Steuerung seine Funktionsfähigkeit zu prüfen; sh. auch Sensorik.
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+Sicherheits-Integritätslevel (SIL)
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+Sicherheitskategorie
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Sicherheits-Integritätslevel (SIL), Performance Level (PL), Sicherheitskategorie
Klassifizierung für die Sicherheitseigenschaften eines Absicherungssensors bezüglich der Funktionalen Sicherheit gemäß normativen Vorgaben (DIN EN ISO 13849).
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+Stand der Technik
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Eine Technikklausel, die in verschiedenen Rechtsgebieten Verwendung findet. Man versteht darunter den bekannten technischen Entwicklungsstand und die darauf basierenden technischen Möglichkeiten zur Erreichung eines bestimmten praktischen Ziels.
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+Taktile Sensorik
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Erst bei Berührung schaltende Sensorik. Siehe Schaltleiste; sh. auch Sensorik.
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+Türsysteme
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Drehflügeltüren (gem. verschiedener Antriebskonzepte)
mit Standardgestänge (drückend)
mit Gleitschienengestänge (ziehend und drückend)
mit Achsantrieb
auch als Feststellanlage für Brand- und Rauchschutztüren
Schiebetüren
auch für Flucht- und Rettungswege
ein- und zweiflügelige Schiebetüren, Rundbogen-, Teleskop-, Winkel- und Unterflurschiebetüren
Falttüren
Karusselltüren
Zwei-, drei- und vierflügelig
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+Übereinstimmungserklärung
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Mit der Übereinstimmungserklärung („Übereinstimmungsbestätigung“) (gem. MVV TB) deklariert der Hersteller dass das von ihm hergestellte Bauprodukt den maßgebenden technischen Regeln, der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis oder der Zustimmung im Einzelfall entspricht.
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+vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG)
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Wird bei sicherheitsrelevanten Bauprodukten, Bauteilen oder Bauarten von den technischen Baubestimmungen abgewichen oder gibt es gar keine technischen Regeln, ist die Bauwerkssicherheit auf andere Art nachzuweisen.
Sofern dies nicht durch einen allgemeinen Nachweis erfolgen kann, ist eine vBG erforderlich Die vorhabenbezogene Bauartgenehmigung bezieht sich nur auf ein einzelnes Bauvorhaben. Soll das Produkt oder die Konstruktion erneut verwendet werden, muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Vorliegende Prüfergebnisse und Nachweise können anerkannt werden, wenn sie weiterhin dem ⇒ Stand der Technik entsprechen und für das neue Vorhaben einschlägig und aussagekräftig sind.
Eine vBG (⇒ ZiE) ersetzt nicht die für die Durchführung von Bauvorhaben erforderlichen sonstigen Zustimmungen und Genehmigungen nach baurechtlichen oder anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften (wie z. B. die Baugenehmigung). -
+Zustimmung im Einzelfall (ZiE)
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Für Bauprodukte oder Bauarten, die nicht unter eingeführte technische Baubestimmungen fallen, nicht in der Bauregelliste A Teil 1 aufgeführt sind und für die keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vorliegt, kann bei der jeweiligen obersten Landesbauaufsichtsbehörde eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) beantragt werden; wurde ersetzt durch die ⇒ vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG).