Häufige Fragen und unsere Antworten
Nachfolgend finden Sie die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden und unsere Antworten darauf.
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+1. Muss eine automatische Tür regelmäßig geprüft und gewartet werden?
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Ja, gemäß Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7, EN 16005, und DIN 18650-2 und Angaben des Herstellers des Türantriebs.
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte den FTA Richtlinien Nr. 17, Nr. 24 und Nr. 27.
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+2. Wie oft bzw. in welchen Intervallen muss eine Prüfung und Wartung durchgeführt werden?
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Um die sicherheitstechnischen Anforderungen zu erfüllen, müssen automatische Türsysteme generell nach Vorgaben des Herstellers, EN 16005 und gemäß Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7 mind. 1x jährlich geprüft werden.
Darüber hinaus empfehlen wir für Systeme in Flucht- und Rettungswegen eine 2x jährliche Prüfung und Wartung, um die Funktionssicherheit für die Notöffnung, sowie für die Verfügbarkeit, zu gewährleisten.
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte den FTA Richtlinien Nr. 17, Nr. 24 und Nr. 27.
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+3. Was ist der Unterschied zwischen einer Wartung und einer Prüfung?
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„Prüfung“ ist eine Maßnahme zur Feststellung und Beurteilung des Zustandes eines automatischen Türsystems mit Hinweis auf mögliche Gefahrenstellen.
„Wartung“ ist eine oder sind mehrere Maßnahme(n) zur Bewahrung der einwandfreien und sicheren Funktion des automatischen Türsystems.
Für beide Maßnahmen wird eine Sachkunde für automatische Türsysteme vorausgesetzt.
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte den FTA Richtlinien Nr. 17, Nr. 24 und Nr. 27.
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+4. Darf ich eine automatische Schiebetür im Flucht- und Rettungsweg verriegeln?
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Nein, solange sich noch Personen im Gebäude befinden, da diese Tür im Falle einer Verriegelung nicht mehr als Flucht- und Rettungsweg zur Verfügung stünde.
In Ausschreibungen zu Objekten, wie Krankenhäusern, Heimen, Anstalten usw., wird oft gefordert, dass automatische Schiebetüren in Rettungswegen zu bestimmten Zeiten verriegelt sind. Diese Forderung ist in der Regel mit mechanischen Verriegelungssystemen nicht umsetzbar, da baumustergeprüfte Fluchtwegschiebetüren dann gleichzeitig die AutSchR und die EltVTR erfüllen müssten. Von einzelnen Anbietern existieren hier Systeme im Markt.
Diese Lösungen ermöglichen in bestimmten Situationen eine Verriegelung unter Beibehaltung der Fluchtwegzulassung. Von der AutSchR abweichende Lösungen müssen grundsätzlich durch eine Zustimmung im Einzelfall durch die zuständige oberste Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden.
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte den FTA Richtlinien Nr. 1 und Nr. 21
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+5. Meine Tür wurde früher vorschriftsmäßig errichtet, jetzt habe ich von meiner Servicefirma ein Angebot zur Umrüstung auf neuesten Stand der Technik erhalten, obwohl die Tür einwandfrei funktioniert. Habe ich hier nicht Bestandsschutz?
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Der Nachweis eines Bestandsschutzes ist im aktuell geltenden Rechtssystem für automatische Türsysteme nicht zu führen.
Der Betreiber des automatischen Türsystems trägt danach die Verantwortung für den Betrieb automatischer Türsysteme, einschließlich ihrer Wartung und Sicherheitsüberprüfung, entsprechend den Vorgaben des Herstellers.
Bestandsschutz besteht nicht! Automatische Türsysteme sind auf den aktuellen Stand der Normung und Technik zu bringen und zu halten, um Gefahren für Nutzer dauerhaft zu minimieren.
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der FTA Richtlinie Nr. 8.
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+6. Wie kann ich erkennen bzw. prüfen, ob eine Firma bzw. ein Servicetechniker wirklich sachkundig ist?
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Lassen Sie sich die Sachkunde durch entsprechende Zertifikate oder Nachweise belegen. Wir verweisen hier auf die FTA-Sachkundeschulung bzw. Produktschulung der Hersteller des Türantriebes bzw. der Tür.
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+7. Welchen Nutzen habe ich von der Automatiktür?
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Ein automatisches Türsystems hat enorme Vorteile in puncto Barrierefreiheit, Energieeffizienz, Komfort und Hygiene gegenüber einer manuell betätigten Tür.
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte den FTA Richtlinien Nr. 23 und Nr. 28.
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+8. Was muss im Bereich / in der Umgebung einer Automatiktür beachtet werden?
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Um die Sicherheit dauerhaft zu gewährleisten, empfehlen wir, das Aufstellen von Gegenständen im Abstand unter 0,5 m vor und hinter der Tür zu vermeiden. Dabei sind entsprechende Fluchtwege zu berücksichtigen.
Hierdurch könnten unnötige Gefahrenstellen entstehen, die eine aufwändige Absicherung erforderlich machen würden.
Zusätzlich empfehlen wir eine ausreichende Beleuchtung im Umfeld der Automatiktür und das Sicherstellen der Sauberkeit im Bewegungsbereich der Tür (z. B. Vermeidung von Laub, Schmutz oder Schnee in Bodenführungen).
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte den FTA Richtlinien Nr. 4, Nr. 5 und Nr. 7.
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+9. Welche Gefahrenstellen können an automatischen Türen entstehen?
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Es können Gefahren durch Scheren, Quetschen, Anstoßen oder Einziehen entstehen. Die Absicherung der Gefahrenstellen wird bei Inbetriebnahme durch den Hersteller ausgewählt. Die Absicherungsmaßnahmen sind in der EN 16005 bzw. DIN 18650 beschrieben. Bei der regelmäßigen Prüfung durch den Sachkundigen werden diese aufgenommen und neu bewertet.
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte den FTA Richtlinien Nr. 4, Nr. 5 und Nr. 7.
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+10. An wen kann ich mich im Falle eines Notfalls oder einer Störung der Tür wenden?
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Wenden Sie sich an den Hersteller des Türsystems. Eine Telefonnummer finden Sie hierzu häufig auf der Tür oder in ihren Unterlagen.
Wir empfehlen Ihnen zudem einen Wartungsvertrag mit einem Mitglied des FTA.
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+11. Was kann ich selbst tun, um einer Störung vorzubeugen?
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Informationen über eine mögliche Störungsbeseitigung in Eigenregie finden Sie in der Bedienungsanleitung. Für alle darüber hinaus gehenden Arbeiten ist der Support zu verständigen, da es sich bei einer Automatiktür um eine komplexe elektromechanische Maschine handelt.
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+12. Wie oft muss eine Bodenschiene gereinigt werden?
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Dies ist abhängig vom Verschmutzungsgrad; dieser darf die Bewegungsfreiheit des Türflügels nicht einschränken. Informationen über eine mögliche Störungsbeseitigung in Eigenregie finden Sie in der Bedienungsanleitung. Für alle darüber hinaus gehenden Arbeiten ist der Support zu verständigen, da es sich bei einer Automatiktür um eine komplexe elektromechanische Maschine handelt.
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+13. Welche Dokumente benötige ich zur Automatiktür und müssen von mir aufbewahrt werden?
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Sie benötigen die Wartungsdokumentation (Prüfbuch) mit der entsprechenden Dokumentation der durchgeführten Prüfungen und das Betreiberhandbuch/die Betriebsanleitung.
Die Dokumentation muss sämtliche erforderliche Warn-, Beratungs- und Vorsichtshinweise umfassen.
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der FTA Richtlinie Nr. 17.
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+14. Ist jede Automatiktür eine Fluchtwegtür und woran kann ich erkennen, ob das verbaute Türsystem diesen Anforderungen entspricht?
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Automatische Türsysteme in Flucht- und Rettungswegen müssen spezielle Eigenschaften erfüllen. Prüfen Sie den Flucht- und Rettungswegeplan, Piktogramme und die entsprechenden Herstellerunterlagen. Ziehen Sie im Zweifel einen FTA-Sachkundigen zu Rate.
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der FTA Richtlinie Nr. 21.
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+15. Kann die Tür im verriegelten Zustand von innen geöffnet werden?
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Grundsätzlich ist eine Entriegelung von innen möglich, dies darf jedoch nicht im Widerspruch zu anderen Anforderungen stehen.
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der FTA Richtlinie Nr. 1.
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+16. Ist ein Not-Halt-Schalter an einer Schiebetür vorgeschrieben?
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Nein, ein Not-Halt-Schalter ist nicht vorgeschrieben.
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der FTA Richtlinie Nr. 2.
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+17. Müssen Glasflächen an Türflügeln gekennzeichnet werden?
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Gemäß EN 16005:2023+A1:2024, 4.4.1 müssen transparente Flügel oder Flügeloberflächen deutlich erkennbar sein, z. B. durch dauerhafte Kennzeichnung, geeignete Beschriftung oder Verwendung gefärbter Werkstoffe.
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte den FTA Richtlinien Nr. 9 und Nr. 11.
Zu Anforderungen bei barrierefreiem Bauen gibt die DIN 18040-2 und die FTA Richtlinien NR. 19, Nr. 23 und Nr. 28 weitere Informationen.
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+18. Wie weit darf ein Programmwahlschalter von der Tür entfernt sein?
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Der Programmwahlschalter muss sich in Sichtweite zum Türsystem befinden. Die Betriebsart muss eindeutig erkennbar und der Programmwahlschalter dem Türsystem eindeutig zuordbar sein.
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der EN 16005:2023+A1:2024, 5.9.1. und der AutSchR, 3.4.1
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+19. Wie nah darf ein Warensicherungssystem (Diebstahlschutz) an die Türflügel installiert werden?
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Bei der Installation entsprechender Einrichtungen dürfen keine zusätzlichen Gefahrenstellen entstehen. Sicherheitsabstände gem. EN 16005 sind einzuhalten. Um kostenintensive Nachrüstungen von Gefahrenstellenabsicherungen zu vermeiden, sollte im Vorfeld eine Klärung mit einem FTA-Sachkundigen erfolgen.
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+20. Darf der Radar-Innenmelder einer Schiebetür im Fluchtweg durch einen Nottaster ersetzt werden?
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Nein, die EN 16005 fordert eine automatische Türöffnung durch bloße Annäherung. Die Verwendung eines Nottasters wäre aber eine bewusste Betätigung.
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+21. Was passiert mit einer automatischen Schiebetür, wenn der Strom ausfällt?
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Sofern die Türen nicht ausgeschaltet sind,
- fahren Schiebetüren in Flucht- und Rettungswegen in die offene Position und
- Schiebetüren ohne Anforderungen an Flucht- und Rettungswege bleiben stehen oder öffnen oder schließen.
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+22. Warum darf ich Schiebetüren im Fluchtweg nicht als Schleuse benutzen?
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Weil dies im Widerspruch zum Fluchtweggedanken steht, bei dem ein ständiger Durchgang möglich sein muss.
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+23. Wird für automatische Schiebetüren in Flucht- und Rettungswegen eine Allgemeine Bauartgenehmigung oder ein Übereinstimmungszertifikat einer anerkannten Zertifizierungsstelle benötigt?
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In der „Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubedingungen“ des DIBt werden in Kapitel C unter Punkt C 2.6.10 und C 2.6.14 die Bauprodukte "Automatische Schiebetüren in Rettungswegen“ und „Automatische Türsysteme" aufgeführt. Als technische Regel werden in Spalte 3 der Tabelle die "AutSchR (1997-12)", sowie die „DIN 18650-1/2:2005-12“ genannt. Als Übereinstimmungsnachweis wird in Spalte 4 der Tabelle das Verfahren "ÜHP" genannt, d.h.: "Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung durch eine anerkannte Prüfstelle". Die Übereinstimmung wird mit einem Ü-Zeichen auf dem Produkt kenntlich gemacht. Für automatische Türen in Rettungswegen wird daher keine allgemeine Bauartgenehmigung und kein Übereinstimmungszertifikat einer anerkannten Zertifizierungsstelle benötigt.
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+24. Warum erhalte ich keine Leistungserklärung (DoP) für meine automatische Schiebetür?
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Voraussetzung für die Ausstellung einer Leistungserklärung (DoP, Declaration of Performance) für Bauprodukte ist das Vorliegen einer unter Bauproduktenverordnung harmonisierten europäischen Produktnorm. Die EN 16361 als Produktnorm für kraftbetätigte Türsysteme (außer für Drehflügeltüren) wurde bereits erarbeitet und kann über DIN Media als DIN EN 16361 bestellt werden. Jedoch ist die Norm europäisch nicht harmonisiert. Aus diesem Grund können und dürfen Hersteller keine DoP für automatische Türsysteme ausstellen.
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+25. Wie finde ich die DIN 18650 bei DIN Media?
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Die DIN 18650 wurde von DIN Media zurückgezogen. Die Norm ist nur noch als sogenanntes "historisches Dokument" zu beziehen.
Die DIN 18650 gilt (wie z. B. auch die AutSchR) weiterhin für kraftbetätigte Schiebetüren in Flucht- und Rettungswegen gemäß den Hinweisen in der M VVTB.
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+26. Wie ist mit der DGUV V3 umzugehen?
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Automatische Türsysteme sind ortsfeste elektrische Anlagen. Entsprechend sind die Regeln bzw. Prüfvorschriften der DGUV V3 anzuwenden. Der ordnungsgemäße Zustand muss alle vier Jahre geprüft werden. Eine jährliche Wartung des Türsystems ersetzt nicht die Prüfung der elektrischen Betriebssicherheit.
Die DGUV V3 Prüfung muss durch eine entsprechende Elektrofachkraft durchgeführt werden.
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+27. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine Automatiktür im öffentlichen Bereich zu montieren und in Betrieb zu nehmen?
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Der Antriebshersteller / Türhersteller legt die Anforderungen für die sichere Montage, Wartung und Instandsetzung fest. Entsprechende Hinweise sind in den Einbau- und Montagehinweisen der Antriebshersteller / Türhersteller zu finden.
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+28. Wie ist eine Risikobeurteilung durchzuführen?
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Gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG muss der Hersteller eine Risikobeurteilung unter Berücksichtigung des Nutzerkreises der Türen durchzuführen. Die sicherheitstechnischen Anforderungen von automatischen Türsystemen werden in der EN 16005 (bzw. DIN 18650 für automatische Schiebetüren in Flucht- und Rettungswegen) präzisiert. Diese bilden die Grundlagen für die Auswahl unterschiedlicher Absicherungsmaßnahmen. Zusätzlich sind auch die ASR A1.7 und AutSchR zu berücksichtigen.
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+29. Was ist unter Einbauort und Nutzerkreis zu verstehen?
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Um als Ergebnis einer Risikobeurteilung die erforderlichen Schutzmaßnahmen bereits im Vorfeld zu berücksichtigen, benötigt der Hersteller z. B. von seinem Vertragspartner Angaben
- zum genauen baulichen Umfeld der Türanlage (z. B. Einbauort, Einbaulage),
- des Nutzerkreises (z. B. Personen mit Behinderung, Kinder) und
- baulicher Besonderheiten (z. B. Wandversprünge, Säulen),
welche die sichere Nutzung der Türanlage beeinflussen können.
Generell ist bei der Wahl der Absicherungsmaßnahmen von einem nicht eingewiesen Nutzerkreis auszugehen.
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte den FTA Richtlinien Nr. 1, Nr.2, Nr. 4, Nr. 5, Nr. 7 und Nr. 22.
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+30. Welche Bedeutung hat die BGR 232?
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Mit Erscheinen der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.7 (Türen und Tore) und ASR A1.6 (Fenster) wird die BGR 232 abgelöst.
Die ASR A1.7 und die ASR A1.6 definieren die Anforderungen an o. g. Produkte in betrieblichen Einrichtungen und konkretisieren die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten.
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+31. Muss eine Kraftmessung an Automatiktüren durchgeführt werden?
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Eine Kraftmessung (sh. ASR A1.7, Abschnitt 10.2) muss nur dann durchgeführt werden, wenn die Kraftbegrenzung als Schutzmaßnahme für die Tür ausgewählt wurde. In einem solchen Fall ist die Kraftmessung dann für automatische Türsysteme gemäß den Anforderungen der EN 16005 durchzuführen.
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der FTA Richtlinie Nr. 24.
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+32. Welchen Status hat die DIN EN 16005?
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Die EN 16005:2023+A1:2024 (deutsche Fassung DIN EN 16005:08-2024) ist seit September 2024 als harmonisierte Norm unter Maschinenrichtlinie gelistet und muss für die Absicherung von automatischen Türsystemen zur Risikobeurteilung herangezogen werden